BGH: Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei der fiktiven Schadensabrechnung

Ersatzbeschaffung: Wählt der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, ist die im Rahmen einer Ersatzbeschaffung angefallene Umsatzsteuer nicht ersatzfähig, auch nicht in Höhe des im Schadensgutachten zugrunde gelegten Umsatzsteueranteils. Eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist insoweit unzulässig. (BGH, Urt. v. 2.10.2018 – VI ZR 40/18, aus: ZAP 24/2018)