BVerfG: Zustellung eines Strafbefehls an sprachunkundigen Ausländer

Verletzung rechtlichen Gehörs: Geht das Gericht im Verfahren über den Einspruch gegen einen Strafbefehl davon aus, der Beschuldigte spreche hinreichend deutsch, ohne sich damit auseinanderzusetzen, dass dieser über seinen Verteidiger auf einen ausdrücklichen Vermerk in der Strafanzeige hingewiesen hat, wonach der Beschuldigte der deutschen Sprache nicht mächtig ist (§§ 37, 44 StPO), verletzt dies das rechtliche Gehör. (aus: ZAP 11/2017)