EuG: Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer

Wichtige Entscheidung: Ein Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof kann die außervertragliche Haftung der Union geltend machen, wenn drei kumulative Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich 1) die Rechtswidrigkeit des Verhaltens, das dem Gericht vorgeworfen wird, 2) das tatsächliche Vorliegen eines Schadens und 3) das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden. (aus: ZAP 3/2017)