EuGH: Asylanträge von Terrorismus-Unterstützern 1. März 201710. März 2017 Keine Anerkennung als Flüchtling: Ablehnung des Asylantrags auch für den Fall, dass eine Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation – ohne konkrete Beteiligung an einer terroristischen Handlung – besteht. (aus: ZAP 5/2017)