Grote, Lohn‐ und Gehaltspfändung: Richtige Berechnung und Antragsmöglichkeiten des Rechtsanwalts

Überblick zur Forderungspfändung: Die Einkommenspfändung ist eine der vielversprechendsten Vollstreckungsmöglichkeiten gegen den Arbeitnehmer. Der Anwalt kann – je nach Ausgangslage – unterschiedliche Mandate vertreten: Meist wird er als Vertreter des Gläubigers die Zwangsvollstreckung erfolgreich betreiben. Möglicherweise suchen aber auch der Drittschuldner (Arbeitgeber) oder der Schuldner seinen Rat. Vorliegender Beitrag gibt dem Rechtsanwalt praktische Handreichungen zur Überprüfung der Pfändungsberechnung, stellt aber auch die Handlungsmöglichkeiten der Beteiligten dar. (aus: ZAP 12/2018)