Reformthema – das sollten Sie am 1.4.2017 wissen: Das neue Recht bringt für die Praxis, insbesondere für alle auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätigen Rechtsanwälte, bedeutsame Rechtsänderungen: Es geht insb. um die stärkere Regulierung der Zeitarbeit (u.a. Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten) sowie die Eindämmung des Drittpersonaleinsatzes auf der Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen. Über die Neueinführung des § 611a BGB mit einer Definition des Arbeitsvertrags wird u.a. klargestellt, wer Arbeitnehmer ist. (aus: ZAP 7/2017)