Rechtsprechungsstatistik des EGMR für 2015

Analyse der Verfahren, die Deutschland betreffen: 789 neu vorgelegte Beschwerden betrafen die Bundesrepublik Deutschland. Der größte Teil davon wurde für unzulässig erklärt oder aus dem Register gestrichen. Zur Urteilsentscheidung gelangten elf Verfahren, in sechs davon wurde eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Bundesrepublik festgestellt, u.a. die Verletzung von Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 EMRK). (aus: ZAP 7/2017; Quelle: BMJV)