Selbstständigkeit dominiert in der Anwaltsbranche

Studie zur Ausübung des Anwaltsberufs: Acht von zehn Anwälten sind als Allein- oder Miteigentümer in einer Kanzlei unternehmerisch tätig, die Berufsausübung als Angestellter jenseits der Phase des Berufseinstiegs ist nach wie vor die Ausnahme. Bei der Erhebung zur alleinigen oder gemeinsamen Berufsausübung ergab sich, dass 32 % der Anwälte ihren Beruf als „Einzelkämpfer“ und damit auch als Einzelunternehmer ausüben. (aus: ZAP 11/2017; Quelle: DAV)