Reformthema: Mit dem Bestreben, die Behindertenpolitik in Deutschland im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln, hat der Gesetzgeber zum Teil erhebliche Änderungen in den betroffenen Sozialgesetzbüchern, insbesondere dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und dem SGB XII (Sozialhilfe) erlassen. Da das Gesetz zeitlich gestaffelt ist, treten diese Änderungen unterschiedlich in Kraft – angefangen vom Tag nach seiner Verkündung (am 23.12.2016) bis ins Jahr 2023. Vorliegender Beitrag befasst sich mit den Neuerungen im Schwerbehindertenrecht und ihren Auswirkungen in der Praxis. (aus: ZAP 24/2017)