Richter am BSG erhalten „Medientraining“
TV-Übertragungen aus den Gerichtssälen: Im April tritt das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Kraft und erlaubt Film- und Tonaufnahmen von Urteilsverkündungen und -begründungen der obersten Bundesgerichte. Damit die Richter des BSG dies nicht unvorbereitet trifft, sollen mit den Fernsehsendern bereits im Vorfeld die technischen Voraussetzungen besprochen und den Richtern die Teilnahme an einem Medientraining angeboten werden. Dabei stehen sowohl das äußere Erscheinungsbild der Richter als auch ein Sprachtraining im Fokus. (aus: ZAP 6/2018)