van Bühren, Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers

Verstoß gegen das Gebot sachlicher Werbung: Für einen vorsätzlich herbeigeführten Versicherungsfall besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Die Rechtsschutzversicherung eines Rechtsanwalts ist daher nicht eintrittspflichtig, wenn der Rechtsanwalt durch einen vorsätzlichen Verstoß gegen § 43b BRAO ein anwaltsgerichtliches Verfahren bewusst in Kauf nimmt. (aus: ZAP 11/2017)