Ausbildungsstart – An alles gedacht?!

Der 1. August naht, und damit beginnt das erste Ausbildungsjahr für Ihre angehenden Rechtsanwaltsfachangestellten. Wenn die Auszubildenden pünktlich bei Ihnen in der Kanzlei erscheinen, sollten auch alte Hasen in der Ausbildung immer aufs Neue gut vorbereitet sein:
• Ist ein Arbeitsplatz für den/die Auszubildende eingerichtet?
• Steht hierauf vielleicht ein Strauß Blumen und ein Schokoladenpräsent zur Begrüßung und Nervenstärkung parat?
• Haben Sie einen „Paten“ oder einen festen Ansprechpartner festgelegt, der sich gerade in den ersten Tagen besonders intensiv die Zeit nehmen wird, die Neuen zu begleiten und anzuweisen?
• Liegt der kanzleieigene (betriebliche) Ausbildungsplan vor, und haben Sie die ersten Lernziele mit dem/der Auszubildenden schon erörtert?
Nein? Dann aber los! Es lohnt sich! Denn guter, selbst ausgebildeter Nachwuchs ist in Zeiten des grassierenden Fachkräftemangels in der Rechtsdienstleistungsbranche Gold wert und sichert Ihren Kanzleierfolg der nächsten Jahre!