„Herzlich Willkommen“ an alle Auszubildenden!

Jedes Jahr im Sommer beginnt für viele tausend Schülerinnen und Schüler ein neuer Lebensabschnitt: Sie beginnen eine duale Berufsausbildung. Auch in Rechtsanwaltskanzleien werden dieser Tage viele aufgeregte junge Menschen ihre ersten Schritte ins Berufsleben gehen. Unterstützen Sie diese Auszubildenden so gut es geht, sowohl fachlich als auch selbstverständlich in zwischenmenschlicher Hinsicht.

Auszubildende gesucht? Jetzt noch aktiv werden!

Der Ausbildungsbeginn am 1. August 2019 ist nicht mehr in allzu weiter Ferne. Die meisten Schulabgänger suchen frühzeitig, meist ein Jahr vor dem eigentlichen Abschluss, einen Ausbildungsplatz. Wenn die Kanzlei jetzt noch Auszubildende (m/w/d) sucht, wird es zwar nicht wirklich leicht, aber mit ein wenig Aufwand lässt sich auch hier noch ein Erfolg verbuchen. Sprechen Sie z.B. gezielt die allgemeinbildenden Schulen an. Hier gibt es oft sogar kostenlose Ausbildungsbörsen oder zumindest ein Schwarzes Brett, an dem Ihre Stellenanzeige ausgehängt werden kann. Gezielt Studienabbrecher an Hochschulen oder Universitäten anzusprechen, ist auch eine gute Möglichkeit.

Gut vorbereitet in den Ausbildungsstart!

Der 1. August naht und damit beginnt das erste Ausbildungsjahr für die künftigen Rechtsanwaltsfachangestellten. Pünktlich zum Start der neuen Auszubildenden in ihren neuen Lebensabschnitt sollten auch „alte Hasen“ im Bereich Ausbildung gut vorbereitet sein. Ist ein Arbeitsplatz für den/die Auszubildende eingerichtet? Stehen ein Blumengruß zur Begrüßung und vielleicht auch ein Schokoladenpräsent zur Nervenstärkung bereit? Haben Sie in Ihrer Kanzlei einen „Paten“ oder einen Ansprechpartner festgelegt, der sich, gerade in den ersten Tagen besonders intensiv, die Zeit nehmen wird, das neue Kanzleimitglied zu begleiten? Liegt der kanzleieigene (betriebliche) Ausbildungsplan vor und haben Sie die ersten Lernziele mit dem/der Auszubildenden schon erörtert?

Ausbildungsstart – An alles gedacht?!

Der 1. August naht, und damit beginnt das erste Ausbildungsjahr für Ihre angehenden Rechtsanwaltsfachangestellten. Wenn die Auszubildenden pünktlich bei Ihnen in der Kanzlei erscheinen, sollten auch alte Hasen in der Ausbildung immer aufs Neue gut vorbereitet sein:
• Ist ein Arbeitsplatz für den/die Auszubildende eingerichtet?
• Steht hierauf vielleicht ein Strauß Blumen und ein Schokoladenpräsent zur Begrüßung und Nervenstärkung parat?
• Haben Sie einen „Paten“ oder einen festen Ansprechpartner festgelegt, der sich gerade in den ersten Tagen besonders intensiv die Zeit nehmen wird, die Neuen zu begleiten und anzuweisen?
• Liegt der kanzleieigene (betriebliche) Ausbildungsplan vor, und haben Sie die ersten Lernziele mit dem/der Auszubildenden schon erörtert?