Auswirkungen des Brexit auf deutsche LLPs

Wirksamkeit der gesellschaftlichen Regeln: Die Bundesregierung ist sich der Problematik, die sich für deutsche Limited Liability Partnerships (LLPs) nach dem Brexit stellt, bewusst. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag (BT-Drucks 19/3465) hervor. Solange das Vereinigte Königreich Mitglied der EU ist, sind die entsprechenden gesellschaftlichen Regeln der LLP auch in Deutschland wirksam. Das folgt aus der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit. Anders liegt es jedoch bei Rechtsformen aus Rechtssystemen von Drittstaaten, die nicht der EU angehören; hier bedarf es zur Anerkennung gesonderter zwischenstaatlicher Abkommen. Ohne ein solches, so schreibt die Regierung, dürfte mit dem Wirksamwerden des Brexit eine LLP mit Verwaltungssitz in Deutschland ihre auf die Niederlassungsfreiheit gestützte Anerkennung als solche verlieren und ausschließlich nach deutschem Recht zu beurteilen sein. Nach Angaben der Regierung sind in dem entsprechenden Kapitel des Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich keine Vereinbarungen über den Status der nach dem Recht des Vereinigten Königreichs gegründeten Gesellschaften enthalten. Der Entwurf des Austrittsabkommens sehe eine Übergangsphase bis Ende 2020 vor, in der die Niederlassungsfreiheit zunächst grundsätzlich weitergelten würde. (aus: ZAP 18/2018; Quelle: Bundesregierung)