BAG: Eigenbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung

Verschaffungsanspruch: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) setzt mit dieser Entscheidung seine Rechtsprechung zur Frage, ob und ggf. wann ein Arbeitgeber verpflichtet ist, eine gleichwertige betriebliche Altersversorgung zu verschaffen, fort: Das BAG hat bereits mit Urt. v. 15.5.1975 – 3 AZR 257/74 geklärt, „dass ein Arbeitnehmer, der einen wertgleichen Verschaffungsanspruch verfolgt, weil der Arbeitgeber ihm eine Versorgung nach der VBL-Satzung nicht verschaffen kann, sich dort aber mit einem Eigenbeitrag hätte beteiligen müssen, auch nur einen Verschaffungsanspruch unter Berücksichtigung seines im zugesagten Durchführungsweg erforderlichen Eigenbeitrags verlangen kann.(BAG, Urt. v. 22.10.2019 – 3 AZN 934/19, aus: ZAP 1/2020)