Verschaffungsanspruch: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) setzt mit dieser Entscheidung seine Rechtsprechung zur Frage, ob und ggf. wann ein Arbeitgeber verpflichtet ist, eine gleichwertige betriebliche Altersversorgung zu verschaffen, fort: Das BAG hat bereits mit Urt. v. 15.5.1975 – 3 AZR 257/74 geklärt, „dass ein Arbeitnehmer, der einen wertgleichen Verschaffungsanspruch verfolgt, weil der Arbeitgeber ihm eine Versorgung nach der VBL-Satzung nicht verschaffen kann, sich dort aber mit einem Eigenbeitrag hätte beteiligen müssen, auch nur einen Verschaffungsanspruch unter Berücksichtigung seines im zugesagten Durchführungsweg erforderlichen Eigenbeitrags verlangen kann.“ (BAG, Urt. v. 22.10.2019 – 3 AZN 934/19, aus: ZAP 1/2020)