Stichtag 30.6.2018: Die Regelung zur Nichtzulassungsbeschwerde soll erneut verlängert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (BT-Drucks 19/1686) soll eine Mehrbelastung der Zivilsenate beim BGH verhindern. Die Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH ist derzeit nur zulässig, wenn der Beschwerdewert der Berufungsentscheidung 20.000 € übersteigt. Diese Regelung ist bereits mehrfach befristet verlängert worden und wird nun zum 30.6.2018 auslaufen. Mit einer Anschlussregelung soll die geltende Regelung erneut um eineinhalb Jahre verlängert werden. (aus: ZAP 11/2018; Quelle: Bundestag)