Burhoff, Effektiveres und praxistauglicheres Strafverfahren – Teil 1: Ermittlungsverfahren

Lesenswerter Überblick mit Praxischeck: Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ am 24.8.2017 sowie dem „Zweiten Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts“ haben sich u.a. für das Ermittlungsverfahren wesentliche Änderungen ergeben. Mit diesem Beitrag verschaffen Sie sich einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Neuregelungen, z.B. zur Einführung der Pflicht für Zeugen, im Ermittlungsverfahren bei der Polizei zu erscheinen. (aus: ZAP 20/2017)