Hinweise für die Tätigkeit des Abwicklers

Kanzleiabwicklung: Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre „Hinweise für die Tätigkeit des Abwicklers“ überarbeitet und aktualisiert und ermöglicht mit ihnen einen Überblick über die Aufgaben des Abwicklers und seine Befugnisse. So wird etwa auf die Aspekte „Geld und Postverkehr“ (neuerdings einschließlich beA), Beschäftigten- und sonstige Vertragsverhältnisse, Mandate und Haftung sowie auch auf die Vergütung des Abwicklers eingegangen. Erforderlich wurde die Aktualisierung durch eine Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeslage. Zu berücksichtigen waren u.a. die Ende 2016 in Kraft getretene RAVPV sowie die jüngste BRAO-Reform, die Verlängerung der Aktenaufbewahrungsfrist von fünf auf sechs Jahre sowie die Rechtsprechung zum Verhältnis von Abwickler und Insolvenzverwalter. (aus: ZAP 8/2018)