Neue Anti-Geldwäsche-Richtlinie in Vorbereitung

Einigung erzielt: Die kommende 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie sieht insbesondere eine größere Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit im Hinblick auf die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen in den Mitgliedstaaten der EU vor. So sollen Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Einblicke in die Eigentümerstrukturen von Trusts und ähnlichen Unternehmensgebilden erhalten können. Die nun erzielte Einigung von Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und EU-Rat bedarf noch der formellen Billigung des Rates und des EU-Parlamentes. In den einzelnen Mitgliedstaaten muss die kommende Richtlinie dann bis voraussichtlich Ende 2019 umgesetzt werden. (aus: ZAP 3/2018)