Neue Anti-Geldwäsche-Richtlinie in Vorbereitung
Einigung erzielt: Die kommende 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie sieht insbesondere eine größere Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit im Hinblick auf die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen in den Mitgliedstaaten der EU vor. So sollen Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Einblicke in die Eigentümerstrukturen von Trusts und ähnlichen Unternehmensgebilden erhalten können.