Neuregelung der notwendigen Verteidigung

Stößt auf Kritik: Ist das gesamte Konzept der Pflichtverteidigung in Gefahr? Zu dieser Frage hat sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) nun mit Blick auf den Gesetzentwurf zum Recht der Pflichtverteidigung geäußert. Der DAV kritisiert diesen und sieht darin einen „heftigen Paradigmenwechsel“. Die Beiordnung des sog. Verteidigers der ersten Stunde soll künftig nur auf expliziten Antrag des Beschuldigten geschehen. Man sei der Ansicht, dass die Pflichtverteidigung automatisch und allein aufgrund der Schwere des Tatvorwurfs sowie der Schwierigkeit der Rechtslage für den Beschuldigten sicherzustellen sei. Der neue Gesetzentwurf ziele aber auf das Gegenteil ab. (aus: ZAP 18/2019; Quelle: DAV)