OLG Celle: Verstoß gegen Formvorschriften des § 7 Abs. 1 HOAI

Auswirkungen der EuGH-Entscheidung: Der EuGH hatte mit seinem vielbeachteten Urteil vom 4.7.2019 (C-377/17) in den Regelungen der Mindest- und Höchstgebühren für Architekten und Ingenieure (HOAI) einen Verstoß gegen das Unionsrecht gesehen. Nach Ansicht des Gerichts hat die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. g und Abs.3 RL 2006/123 verstoßen. Der Zugang zu den Planungsleistungen sei gerade nicht bestimmten Berufsträgern vorbehalten und damit verfolge die Bundesrepublik das Ziel der Qualitätssicherung nicht in „kohärenterArt und Weise. Wie sich diese Grundsatzentscheidung auf das Urteil des OLG Celle vom 9.1.2020 auswirkt – hier waren Architektenleistungen für ein Mehrfamilienhaus zu beurteilen – können Sie in der aktuellen Rechtsprechung unter ZAP-EN-Nr. 76/2020 verfolgen. (OLG Celle, Urt. v. 8.1.2020 – 14 U 96/19, aus: ZAP 4/2020)