OLG Celle: Verstoß gegen Formvorschriften des § 7 Abs. 1 HOAI
Auswirkungen der EuGH-Entscheidung: Der EuGH hatte mit seinem vielbeachteten Urteil vom 4.7.2019 (C-377/17) in den Regelungen der Mindest- und Höchstgebühren für Architekten und Ingenieure (HOAI) einen Verstoß gegen das Unionsrecht gesehen. Nach Ansicht des Gerichts hat die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. g und Abs.3 RL 2006/123 verstoßen. Der Zugang zu den Planungsleistungen sei gerade nicht bestimmten Berufsträgern vorbehalten und damit verfolge die Bundesrepublik das Ziel der Qualitätssicherung nicht in „kohärenter“ Art und Weise.