Persönlicher Kontakt zum Mandanten überwiegt noch

Berufsrechtsbarometer 2017: Das Soldan Institut hat im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2017, für das insgesamt 1.157 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte befragt wurden, erstmals die Frage, welche Rolle Anwaltsverträge im Fernabsatz in der Berufspraxis tatsächlich spielen, näher untersucht. Danach bearbeiten 39 % und damit der größte Anteil der Befragten nach eigenen Angaben gar keine Mandate ohne den direkten persönlichen Kontakt zum Mandanten. 26 % gaben an, dass sie 5 % ihrer Mandate ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie E-Mail oder Telefon abwickeln würden. Bei 7 % der Befragten war es immerhin mehr als die Hälfte aller Mandate. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass sowohl Verbraucher als auch Unternehmer beraten werden, wobei gerade bei den Unternehmensmandaten der Fernabsatz in der Praxis häufiger vorkommt. (aus: ZAP 11/2018; Quelle: Soldan Institut)