Überschuldung: Zukünftig soll das reguläre Restschuldbefreiungsverfahren von derzeit sechs auf drei Jahre verkürzt werden. Dies plane die Bundesregierung, teilte die Ministerin Christine Lambrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) kürzlich mit. Damit soll der Richtlinie (EU) 2019/1023 v. 20.6.2019 über Restrukturierung und Insolvenz Rechnung getragen werden, die die Mitgliedsstaaten der EU bis zum Juli 2021 umsetzen müssen. Es sei geplant, diese Frist in einem geordneten Übergang allmählich und kontinuierlich einzuführen, so die Ministerin. (aus: ZAP 1/2020; Quelle: BMJV/DAV)