Richterliche Leistung als Justizgeheimnis

Einsichtsrecht: Kennen Sie die sog. Berliner Tabelle für die ordentliche Gerichtsbarkeit oder die Sachsen-Tabelle für die Fachgerichtsbarkeiten? Diese Tabellen stellen für einschlägige Parameter wie Eingänge, Erledigungen, Bestände, Art der Erledigungen und Dauer der Verfahren eine Art Bundesligatabelle für die Judikative auf, mit Spitzenreitern, Mittelfeld und Schlusslichtern. Sie kennen die Tabellen nicht? Nun, das dürfte daran liegen, dass sie streng vertraulich behandelt werden. Ein Kollege aus der Anwaltschaft klagte jedoch vor dem VG Köln – unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – auf Einsicht in die Tabellen der zurückliegenden Jahre. Zwar unterlag er in dem Verfahren, aber den Entscheidungsgründen war immerhin zu entnehmen, dass der Justiz durchaus bewusst ist, dass ihre bisher höchst inoffiziellen Berliner und Sachsen-Tabellen dem IFG unterliegen und dass die Einsicht gerichtlich einklagbar ist. Leider lässt die Entscheidung des VG Köln auch vermuten, dass mit allerlei Ausflüchten und Finessen der Justizverwaltung (und vielleicht auch des erkennenden Gerichts) zu rechnen ist, wenn ein Bürger seinen Auskunftsanspruch tatsächlich durchsetzen möchte. (aus: ZAP 19/2019)