Grundlagenwissen: Bei der Verfassungsbeschwerde handelt es sich um einen außerordentlichen Rechtsbehelf eigener Art ohne aufschiebende Wirkung; dieser schützt die Grundrechte und gleichgestellte verfassungsmäßige Rechte der Bürger gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht ist dabei – was vielfach übersehen wird – keine „Superrevisionsinstanz“. Der Anteil der stattgegebenen Verfassungsbeschwerden liegt in den Jahren 2013 bis 2017 durchweg im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen sollte der Rechtsanwalt seine Mandanten bzgl. der möglichen Erfolgsaussichten beraten – nicht jedes noch so schreiende Unrecht vermag einer Verfassungsbeschwerde auch zum Erfolg verhelfen. Der Beitrag stellt die Zulässigkeitsvoraussetzungen vor, erläutert das Annahme– sowie das weitere Verfahren. Zudem wird auf den vorläufigen Rechtsschutz, die Verzögerungsbeschwerde und die Kosten, Gebühren und Auslagen eingegangen. (aus: ZAP 2/2019)