Hotstegs, Die Landesverfassungsbeschwerde als Alternative

Grundlagenwissen zur Landesverfassungsbeschwerde: In dieser Ausgabe finden Sie alles Wissenswerte rund um das Instrument der Landesverfassungsbeschwerde. Welche Regelungen gelten in den einzelnen Bundesländern? Wie ist das Verhältnis zur Bundesverfassungsbeschwerde? Welcher Prüfungsmaßstab ist anzulegen? Und welche Handlungsoptionen haben Betroffene?

Rödel, Die Verfassungsbeschwerde

Grundlagenwissen: Bei der Verfassungsbeschwerde handelt es sich um einen außerordentlichen Rechtsbehelf eigener Art ohne aufschiebende Wirkung; dieser schützt die Grundrechte und gleichgestellte verfassungsmäßige Rechte der Bürger gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht ist dabei – was vielfach übersehen wird – keine „Superrevisionsinstanz“. Der Anteil der stattgegebenen Verfassungsbeschwerden liegt in den Jahren 2013 bis 2017 durchweg im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen sollte der Rechtsanwalt seine Mandanten bzgl. der möglichen Erfolgsaussichten beraten – nicht jedes noch so schreiende Unrecht vermag einer Verfassungsbeschwerde auch zum Erfolg verhelfen.

BVerfG: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg

Besoldungsregelung: Die baden-württembergische Besoldungsregelung in § 23 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesGBW) i.d.F. des Art. 5 Nr. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14, die eine Absenkung der Beamten- und Richtergehälter für die ersten drei Jahre des Dienstverhältnisses in bestimmten Besoldungsgruppen vorsah, ist wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG nichtig. Eine Einschränkung des Grundsatzes der amtsangemessenen Alimentierung aus rein finanziellen Gründen kommt zur Bewältigung von Ausnahmesituationen nur in Betracht, wenn die Maßnahme Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung ist.