Sonderausgabenabzug bei Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Ausland

Rentenbeiträge als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung: Der EuGH muss sich mit einer Vorlage des Finanzgerichts Köln beschäftigen: Fraglich ist, ob ein derzeit in einer belgischen Kanzlei beschäftigter deutscher Rechtsanwalt seine Rentenbeiträge (Altersvorsorgeaufwendungen) zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW und zu einer privaten Rentenversicherung in Deutschland im Rahmen einer beschränkten Steuerpflicht steuermindernd als Sonderausgaben geltend machen kann. Das Finanzgericht möchte den Sonderausgabenabzug nicht gewähren, sieht sich aber durch die Rechtsprechung des EuGH zur Vorlage verpflichtet. Die Entscheidung des EuGH steht noch aus. (aus: ZAP 20/2017; Quelle: FG Köln)