OLG Dresden: Fehlgeschlagene Faxübertragung
Neues vom beA: Das OLG Dresden setzt mit dieser Entscheidung einen weiteren Maßstab in Sachen Nutzungspflicht des beA zur Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes. Scheitert die Übertragung per Telefax, so das OLG Dresden, müsse der Schriftsatz eben über das beA versendet werden. Unter welchen Voraussetzungen dann der Anwalt/die Anwältin sich eine schuldhafte Versäumnis zurechnen lassen muss,