OLG Köln: Wegfall des Vergütungsanspruchs bei vorzeitiger Kündigung des Anwaltsvertrags

Voraussetzung vertragswidriges Verhalten des Anwalts: Der Mandant eines Rechtsanwalts kann sich nach vorzeitiger Kündigung des Vertrags nur dann auf den Wegfall des Anspruchs des Rechtsanwalts auf Vergütung der erbrachten Leistungen gem. § 628 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB berufen, wenn dem Rechtsanwalt eine erhebliche Pflichtverletzung zur Last fällt, wobei auf das Verhalten abzustellen ist, auf das die Kündigung gestützt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 29.3.2011 – VI ZR 133/10).