OVG Rheinland-Pfalz: Arbeitszeitverlängerung

Erhöhtes Arbeitsaufkommen: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Arbeitszeitverlängerung i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG rechtmäßig? Genügt es, wenn die Arbeitszeitverlängerung nur auf einer unternehmerischen Entscheidung beruht? Welche Voraussetzungen für den Saison- und Kampagnenbetrieb i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG müssen vorliegen?