BVerfG: Verfassungsmäßigkeit des Streikverbots für Beamte

Grundsatz des Berufsbeamtentums ist zu beachten: Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten. Es steht auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und ist insb. mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Ein Streikrecht, auch nur für Teile der Beamtenschaft, griffe in den grundgesetzlich gewährleisteten Kernbestand von Strukturprinzipien ein und gestaltete das Verständnis vom und die Regelungen des Beamtenverhältnisses grundlegend um.

Rödel, Der Konkurrentenstreit im Beamtenrecht

Grundlagenwissen: Konkurrentenklagen gibt es in verschiedenen Bereichen des Verwaltungsrechts. Im Beamtenrecht geht es bei statusbegründenden (Einstellung) oder statusverändernden (Beförderung) Entscheidungen bzw. Dienstpostenkonkurrenzentscheidungen eines Dienstherrn darum, die Begünstigung von Mitbewerbern zu verhindern und ggf. die eigene Begünstigung zu erreichen. Die Zahl dieser Streitigkeiten nimmt von Jahr zu Jahr zu. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren zu einer Verbesserung der Durchsetzungsmöglichkeiten von Mitbewerberansprüchen beigetragen. Vorliegender Beitrag vermittelt Grundlagenwissen rund um die Konkurrentenklage im Beamtenrecht. (aus: ZAP 9/2018)