Zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe

Suizidhilfe-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Das BVerfG hat am 26.2.2020 entschieden, dass das „Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ (§ 217 StGB) nichtig ist. Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen dieser wichtigen Grundsatzentscheidung, die mit Sicherheit Ausstrahlungswirkung auf viele Bereiche (z.B. die medizinische Praxis, das ärztliche Berufsrecht oder das Apothekenrecht) haben dürfte. Wie ist die Entscheidung des BVerfG einzuordnen: