BVerwG: Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einmaliger Trunkenheitsfahrt
BAK von weniger als 1,6 ‰: Entzieht ein Strafgericht die Fahrerlaubnis unter Anwendung des § 316 StGB, liegt der BAK-Wert jedoch unter 1,6‰, kann im Regelfall keine MPU im Neuerteilungsverfahren verlangt werden.