Gewerblichkeit anwaltlicher Tätigkeit

Personengesellschaftlich organisierte Kanzleien aufgepasst: Anwaltliche Tätigkeit ist, sofern nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft ausgeübt, grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit. Um tatsächlich in den Genuss dieses Privilegs zu kommen, sind Mehr