Zukünftig häufigere Anerkennung ausländischer Urteile

Vollstreckung ausländischer Urteile: Die deutschen Gerichte werden zukünftig häufiger ausländische Entscheidungen vollstrecken müssen. Die Grundlage dafür bildet nun die aktuell beschlossene „Haager Konvention zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen“ vom 2.7.2019.