Sachenbacher, Kindeswohl: Definition und rechtliche Einordnung

Familienrechtliches Mandat: In Fällen des Kindschaftsrechts produzieren verschiedene Instanzen – eventuell auch mit unterschiedlichen Ergebnissen – langfristig hohen emotionalen Stress im Familiensystem, so dass es zu keiner Beruhigung für das betroffene Kind kommt. Alle Verfahrensbeteiligten (Instanzgerichte, Eltern mit ihren Verfahrensbevollmächtigten, Verfahrensbeistand und Jugendamt) sind daher gehalten, auch Kompromisse einzugehen und den Fokus ausschließlich auf das Kindeswohl zu richten. Eine entscheidende Erfolgskomponente ist dabei vor allem die genaue Prüfung des unbestimmten Rechtsbegriffs „Kindeswohl“. Vorliegender Beitrag erläutert die „Stufenleiter der Kindeswohlschwellen“ und gibt wertvolle Hinweise für die Anwaltspraxis. (aus: ZAP 8/2019)

Forderung nach einer Reform des Abstammungsrechts

Leistungsanspruch für künstliche Befruchtung: Gesundheits- und Rechtsexperten fordern eine Reform des Abstammungsrechts und damit auch der Regelungen für die Reproduktionsmedizin. Derzeit gebe es nur fragmentarische und unzureichende Regelungen, obgleich diese Fragestellungen enorme praktische Bedeutung hätten und sich auf viele Rechtsgebiete erstreckten, erklärten Fachleute anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags Ende November zum Thema künstliche Befruchtung.