Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Steuervermeidung
Verpflichtung für alle EU-Mitgliedstaaten: Die EU-Kommission hat auf das Inkrafttreten neuer Vorschriften hingewiesen, mit denen die gängigsten Praktiken zur Vermeidung der Körperschaftsteuer unterbunden werden sollen. Verpflichtet sind alle EU-Mitgliedstaaten, die seit dem 1. Januar neue rechtsverbindliche Maßnahmen anwenden müssen, welche auf die wichtigsten Formen der Steuervermeidung durch große multinationale Unternehmen abzielen. Es handelt sich um die Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung, die zwischen den Mitgliedstaaten vereinbart wurde und verhindern helfen soll, dass Gewinne die EU verlassen und nicht versteuert werden.