Brüssel gibt „grünes Licht“ für Mieterstrom

Förderung erneuerbarer Energien: Bei dem sog. Mieterstrom – ein durch Solaranlagen erzeugter und von den Mietern nicht verbrauchter und ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeister Strom – entfallen einige Kostenbestandteile wie Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben. Künftig gibt es zusätzlich eine Förderung für jede Kilowattstunde Mieterstrom, den „Mieterstromzuschlag“.