„Anti‐Abschiebe‐Industrie“ zum Unwort des Jahres gekürt

Unwort des Jahres 2018: Im vergangenen Jahr hatte der Bundestagsabgeordnete und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt Kritik an einer angeblichen „Anti-Abschiebe-Industrie“ geübt und damit u.a. auf engagierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte abgezielt. Eine „aggressive Anti-Abschiebe-Industrie“, so Dobrindt seinerzeit, sabotiere die Bemühungen des Rechtsstaats und gefährde die öffentliche Sicherheit. Umgehend hatten sich die Anwaltsverbände BRAK und DAV gegen diese Verunglimpfung zur Wehr gesetzt. Eine späte Bestätigung haben die beiden Verbände nun von der institutionell unabhängigen und ehrenamtlichen Aktion „Unwort des Jahres“ erhalten. Deren Jury hat den Begriff zum „Unwort des Jahres 2018“ erklärt.

Plädoyer für eine Stärkung des Rechtsstaats

Sicherung des Rechtsstaats: Auf dem 69. Deutschen Anwaltstag plädierten Anwälte für eine Stärkung und Sicherung des Rechtsstaats. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) forderte insbesondere ein klares Bekenntnis der Politik zum selbstbewussten und liberalen Rechtsstaat anstatt einer Diffamierung seiner Akteure. Unter anderem mit Blick auf die jüngste Kritik von Politikern an der Tätigkeit von Rechtsanwälten (s. auch ZAP Anwaltsmagazin 11/2018, S. 533) bekräftigte die Versammlung die Stellung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im demokratischen Rechtsstaat.