Beschlüsse der Herbst‐Justizministerkonferenz
Reformbedarf im Zivil-, im Verwaltungs- und im Strafprozessrecht: Auf der diesjährigen Herbstkonferenz der Justizminister des Bundes und der Länder bildete der Reformbedarf im Zivilprozessrecht (u.a. Verbesserung des individuellen Rechtsschutzes des Bürgers und des Verfahrens bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten unter effektivem Einsatz der Ressourcen), im Verwaltungsprozessrecht (Einführung von speziellen Wirtschaftsspruchkörpern sowie Planungsspruchkörpern) und im Straf-/Strafprozessrecht (Opferschutz in Gewaltschutzverfahren, Zeugnisverweigerungsrecht, Strafaussetzung zur Bewährung) den Schwerpunkt der Tagung. Daneben war auch der von der Bundesregierung angestrebte „Pakt für den Rechtsstaat“ ein Thema in Berlin.