Beschlüsse der Herbst‐Justizministerkonferenz

Reformbedarf im Zivil-, im Verwaltungs- und im Strafprozessrecht: Auf der diesjährigen Herbstkonferenz der Justizminister des Bundes und der Länder bildete der Reformbedarf im Zivilprozessrecht (u.a. Verbesserung des individuellen Rechtsschutzes des Bürgers und des Verfahrens bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten unter effektivem Einsatz der Ressourcen), im Verwaltungsprozessrecht (Einführung von speziellen Wirtschaftsspruchkörpern sowie Planungsspruchkörpern) und im Straf-/Strafprozessrecht (Opferschutz in Gewaltschutzverfahren, Zeugnisverweigerungsrecht, Strafaussetzung zur Bewährung) den Schwerpunkt der Tagung. Daneben war auch der von der Bundesregierung angestrebte „Pakt für den Rechtsstaat“ ein Thema in Berlin. Die Länderminister begrüßten die Absicht der Bundesregierung, einen Pakt für den Rechtsstaat zu schließen, zu dessen Bestandteilen auch zahlreiche neue Richterstellen in den Ländern mit entsprechendem „Folgepersonal“ sowie die konsequente und einheitliche Digitalisierung der Justiz in allen Bereichen zählen. Sie stellten aber auch klar, dass der Pakt nur gelingen kann, wenn der Bund den wesentlichen Teil der Finanzierung übernimmt. Aus diesem Grund wird die Bundesregierung gebeten, hier die notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten. (aus: ZAP 23/2018; Quelle: JuMiKo)