Unternehmensstrafrecht soll verschärft werden
Sonderstrafrecht für Unternehmen: Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht hat jüngst einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Unternehmensstrafrecht vorgelegt. Kernstück für den Vorstoß der Ministerin ist die geplante Sanktionierung von Verantwortlichkeit der Leitungspersonen bei Gesetzesverstößen des Verbands oder Unternehmens. Die Obergrenze für Unternehmenssanktionen soll bei Unternehmen mit mehr als 100 Mio. € Jahresumsatz (vormals 10 Mio. €) mit 10 % erheblich höher liegen als bisher.