BGH: Vorkaufsrecht des Mieters vor Begründung von Wohnungseigentum
Strenge, zeitliche Abläufe: Nach § 577 Abs. 1 S. 1 BGB kann in zwei Varianten ein Vorkaufsrecht entstehen. Entweder muss nach der Überlassung der Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet Mehr