VG Stuttgart: COVID-19 und Verbot eines Late-Night-Shoppings

Notwendige Schutzmaßnahme: Das Verbot eines Late-Night-Shoppings stellt eine notwendige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus dar. Das VG Stuttgart hat hier (Stand: 14.3.2020 [Anm. d. Red.]) angenommen, dass bei einer solchen Großveranstaltung von einer hohen Ansteckungsgefahr ausgegangen werden musste, und so diese Einschränkung als rechtmäßig beurteilt. Mehr dazu lesen Sie in der Rubrik „Rechtsprechung“! (VG Stuttgart, Beschl. v. 14.3.2020 – 16 K 1466/20, aus: ZAP 8/2020)