Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippt die HOAI: In seiner aktuellen Entscheidung vom 4.7.2019 hat der EuGH die Vorgabe einer Mindestgebühr sowie die vorgegebene Höchstgebühr in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für ungeeignet erklärt, das gesetzgeberische Ziel der Qualitätssicherung zu erreichen. Was bedeutet das EuGH-Urteil für die HOAI für die anwaltliche Beratung und die praktische Anwendung? Ist die HOAI nun außer Kraft gesetzt oder bleiben Teile davon bestehen? Lesen Sie dazu eine Einschätzung der Redaktion. (aus: ZAP 14/2019; Quelle: Red.)