Fahrplan zum Neustart des beA beschlossen

Alles auf Anfang: Nachdem das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA) aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht starten konnte, plant die Bundesrechtsanwaltskammer – nach Vorlage des Abschlussgutachtens der mit der Überprüfung der Sicherheit des beA beauftragten Firma secunet Security Networks AG –das beA-System wieder zur Nutzung freizugeben. Seit dem 4. Juli ist die Client Security wieder zum Download und zur Installation unter dem Link https://www.bea-brak.de erreichbar. Auch die Erstregistrierung für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die sich noch nicht registriert haben, ist nun wieder möglich. Die Postfächer sollen dann ab dem 3. September zur Benutzung freigeschaltet werden. Eine Anleitung zur empfangsbereiten Einrichtung des beA bietet die ZAP Beilage der ZAP 24/2017, für Abonnenten bequem in der ZAP App in dem Fach „ZAP Aktuelles & ZAP Reporte“ online einzusehen. (aus: ZAP 13/2018; Quelle: BRAK)