beA und Prozessrecht

Elektronischer Rechtsverkehr: Die eidesstattliche Versicherung hat man, z.B. im Rahmen eines Eilverfahrens, bislang häufig einfach dem Schriftsatz im Original beigefügt. Dabei gab es verbreitet die Meinung, nur dieses Original könne zur Glaubhaftmachung herangezogen werden. Allerdings haben die Gerichte auch die Form des Telefaxes akzeptiert (vgl. BayObLG, Urt. v. 23.2.1995 – 5 St RR 79/94). Jedenfalls für die zivilprozessuale Anerkennung kann es ausreichen, wenn der Prozessbevollmächtigte lediglich eine Telefaxkopie weiterreicht, die er selbst vom Mandanten erhalten hat (so BGH, Urt. v. 16.4.2002 – KZR 5/01, S. 7). Auch ist laut BRAK denkbar, dass der Anwalt eine von ihm (elektronisch) beglaubigte Abschrift der eidesstattlichen Versicherung fertigt. Letztlich komme es aber immer nur darauf an, dass dem Gericht eine ausreichende „Wahrscheinlichkeitsfeststellung“ des vorgetragenen Sachverhalts ermöglicht wird.

Fahrplan zum Neustart des beA beschlossen

Alles auf Anfang: Nachdem das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA) aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht starten konnte, plant die Bundesrechtsanwaltskammer – nach Vorlage des Abschlussgutachtens der mit der Überprüfung der Sicherheit des beA beauftragten Firma secunet Security Networks AG –das beA-System wieder zur Nutzung freizugeben. Seit dem 4. Juli ist die Client Security wieder zum Download und zur Installation unter dem Link https://www.bea-brak.de erreichbar.

Cyber-Attacken vorbeugen – Versicherung für den Notfall?

Es vergeht kaum ein Monat, in dem in den Medien nicht über Hackerangriffe auf Unternehmen berichtet wird. Spektakulär war der gezielte Angriff auf Anwaltskanzleien im Jahr 2016 durch einen Trojaner, der sich in einer vermeintlichen Mandanten-E-Mail befunden hat (vgl. DAV-Depesche Nr. 16/16). Der beste Schutz gegen Angriffe bietet selbstredend ein Virenscanner, ein Spamfilter sowie eine Firewall. Aber auch der kritische Umgang mit eingehenden Nachrichten muss immer wieder ins Bewusstsein gerufen werden. Kanzleien sollten sich die Frage stellen, welche fatalen Auswirkungen ein erfolgreicher Angriff auf ihre Kanzlei haben könnte.