Kindergeld: Nach dem Familienentlastungsgesetz wurde aktuell das Kindergeld um 5 % angehoben. Weiterhin wurde der Personenkreis der Berechtigten auch beim Kinderzuschlag erweitert. Die Regelungen zum Mindestentgelt im Gerüstbau, zur Entlastung von Geringverdienern bei den Sozialabgaben und zur Steigerung beim Pfändungsfreibetrag sind sämtlich zum 1. Juli 2019 in Kraft getreten. Lesen Sie auch, welche Besonderheiten rund um die Energiewende und die Gültigkeitsdauer von Energieausweisen zu beachten sind. (aus: ZAP 13/2019; Quelle: Bundesregierung)